Beratung und Durchführung der Beschaffung eines oder mehrere Feuerwehreinsatzfahrzeuge im (bevorzugt) offenen Verfahren nach europäischem Recht. Oberstes Ziel ist ein juristisch einwandfreier Verfahrensablauf bei maximaler technischer Detailtiefe in der Gestaltung der Fahrzeuge
Der Bedarf zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges muss aus einem Brandschutzbedarfsplan hervorgehen
Voraussetzung der Beratungsleistung ist ein bewilligter Zuschuss vom Land BW über ZFEU
Definition technische Ausführung des zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeugs vor dem Hintergrund getätigter Haushaltsplanungen und den Anforderungen aus dem Brandschutzbedarfsplan
Erstellung der Leistungsverzeichnisse, ggf. und üblicherweise aufgeteilt in unterschiedliche Lose (Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung)
Definition der Bewertungskriterien der jeweiligen Lose
Festlegung einer Timeline der Ausschreibung unter Berücksichtigung notwendiger Grundbedingungen (z.B. Stadt-/Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen der Feuerwehr, Feuerwehr-Beschaffungsausschuss
Zusammenstellung der vollständigen Vertragsunterlagen
Eröffnung der Ausschreibung im offenen Verfahren als E-Vergabe
Beratung und Beantwortung von Bieterfragen (kaufmännisch, technisch, organisatorisch, rechtlich) während der Ausschreibung
Überwachung der Timeline und der Fristen des Vergabeverfahrens
Technische Prüfung der Angebote nach Submission
Bewertung der Angebote
Erstellung Entscheidungs- und Sitzungsvorlage für den Stadt-/Gemeinderat
Erstellung Absage an die nicht berücksichtigte Bieter
Mitteilung Zuschlag an berücksichtigte Bieter
Aktive Teilnahme an Baustartbesprechung zwischen den jeweiligen Losen der Lieferanten zur finalen Schnittstellenabklärung
Durchführung der Rohbauabnahme beim Lieferanten der Fahrzeugaufbaus
Durchführung der Endabnahme vor Auslieferung (completeness check)
Rechtsberatung zu allen Fragen zur europaweiten Ausschreibung
bei Bedarf: Rechtsberatung bei Mängeln des Auslieferungsgegenstandes, Lieferverzug oder unvollständiger Leistungserbringung