procurement

Dienstleistungen

  • Beratung und Durchführung der Beschaffung eines oder mehrere Feuerwehreinsatzfahrzeuge im (bevorzugt) offenen Verfahren nach europäischem Recht. Oberstes Ziel ist ein juristisch einwandfreier Verfahrensablauf bei maximaler technischer Detailtiefe in der Gestaltung der Fahrzeuge
  • Der Bedarf zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges muss aus einem Brandschutzbedarfsplan hervorgehen
  • Voraussetzung der Beratungsleistung ist ein bewilligter Zuschuss vom Land BW über ZFEU
  • Definition technische Ausführung des zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeugs vor dem Hintergrund getätigter Haushaltsplanungen und den Anforderungen aus dem Brandschutzbedarfsplan
  • Erstellung der Leistungsverzeichnisse, ggf. und üblicherweise aufgeteilt in unterschiedliche Lose (Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung)
  • Definition der Bewertungskriterien der jeweiligen Lose
  • Festlegung einer Timeline der Ausschreibung unter Berücksichtigung notwendiger Grundbedingungen (z.B. Stadt-/Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen der Feuerwehr, Feuerwehr-Beschaffungsausschuss
  • Zusammenstellung der vollständigen Vertragsunterlagen
  • Eröffnung der Ausschreibung im offenen Verfahren als E-Vergabe
  • Beratung und Beantwortung von Bieterfragen (kaufmännisch, technisch, organisatorisch, rechtlich) während der Ausschreibung
  • Überwachung der Timeline und der Fristen des Vergabeverfahrens
  • Technische Prüfung der Angebote nach Submission
  • Bewertung der Angebote
  • Erstellung Entscheidungs- und Sitzungsvorlage für den Stadt-/Gemeinderat
  • Erstellung Absage an die nicht berücksichtigte Bieter
  • Mitteilung Zuschlag an berücksichtigte Bieter
  • Aktive Teilnahme an Baustartbesprechung zwischen den jeweiligen Losen der Lieferanten zur finalen Schnittstellenabklärung
  • Durchführung der Rohbauabnahme beim Lieferanten der Fahrzeugaufbaus
  • Durchführung der Endabnahme vor Auslieferung (completeness check)
  • Rechtsberatung zu allen Fragen zur europaweiten Ausschreibung
  • bei Bedarf: Rechtsberatung bei Mängeln des Auslieferungsgegenstandes, Lieferverzug oder unvollständiger Leistungserbringung